Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977. Sie umfasst 520 Stunden. Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weiter Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung. Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden. Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache, möglichst 80 Stunden auf einer Rettungswache mit Notarztdienst mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Stunden mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ermöglicht dem medizinisch Interessierten, den Einstieg und die Mitarbeit im Rettungsdienst. Der Rettungssanitäter darf als Transportführer im qualifizierten Krankentransport die medizinische Verantwortung über den Patienten übernehmen. Im Rettungsdienst auf einem Rettungswagen wird der RettSan als Fahrer des Einsatzfahrzeuges eingesetzt, hierzu ist aber auf Grund der Bauart bedingten Masse der Einsatzfahrzeuge die Führerscheinklasse "C1" zusätzlich von Nöten. Den Führerschein können wir ihnen nicht finanzieren, aber ggf. sind Zuschüsse beim DRK erwirkbar.